Die Wertguthaben der Arbeitnehmer aus Altersteilzeitverhältnissen im Blockmodell sind gegen Insolvenz gesichert. Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell wird während der Arbeitsphase ein entsprechendes Wertguthaben aufgebaut, das dann vereinbarungsgemäß in der Freistellungsphase/Passivphase wieder entsprechend aufgezehrt (entspart) wird. Hingegen wird bei der Altersteilzeit in Teilzeit mangels Freistellungsphase/Passivphase kein zu sicherndes Wertguthaben aufgebaut. Die Insolvenzsicherung ist seit dem 1. Juli 2004 gesetzlich vorgeschrieben (§ 8a Altersteilzeitgesetz).
Die Insolvenzsicherung geschieht in Form einer doppelseitigen Treuhandlösung, des Contractual Trust Arrangement (CTA). Dabei übernimmt der Deutsche Telekom Trust e. V. (DTT) als Vermögenstreuhänder die treuhänderische Verwaltung der an ihn übertragenen Vermögensgüter.
Zweimal jährlich erhält der Konzernbetriebsrat eine Mitteilung über die Höhe der zu sichernden Wertguthaben und des Treuhandvermögens. Diese Mitteilung wird auch im Intranet oder durch eine andere betriebsübliche Form bekannt gemacht. So haben es die Konzernleitung und der Konzernbetriebsrat vereinbart.
Die entsprechende Konzernbetriebsvereinbarung finden Sie unter „Dokumente“.
Hier finden Sie auch eine Übersicht über die zu sichernden Wertguthaben und Vermögenswerte.