Nach Arbeits- oder Dienstbeendigung ist die Deutsche Telekom gesetzlich verpflichtet, Sie unverzüglich mit dem letzten Arbeitstag bei der sogenannten ELStAM-Datenbank abzumelden. Eine weitere Nutzung Ihrer Lohnsteuer-Abzugsmerkmale ist damit nicht mehr möglich.
Sollten aus den unterschiedlichsten Gründen noch Zahlungen nach Ihrem Austritt oder Ihrem Wechsel an Sie erfolgen (insbesondere Einmalzahlungen wie die Nachzahlung von Zielen, Zeitzuschlägen oder Erstattungen), ist die Telekom als ehemaliger Arbeitgeber verpflichtet, Sie erneut bei der ELStAM-Datenbank anzumelden.
Hat Ihr neuer Hauptarbeitgeber Sie allerdings bereits angemeldet - oder sollte Ihr Austritt schon verdatet worden sein, so können alle nachgelagerten Zahlungen nur noch mit der Lohnsteuerklasse 6 bewertet und ausgezahlt werden. In diesem Fall können Sie natürlich zu viel bezahlte Lohnsteuer über Ihre Einkommensteuererklärung geltend machen.
Weiternutzung der Steuermerkmale
Falls Sie rechtzeitig noch vor Ihrem Austritt schriftlich erklärt haben, dass die Deutsche Telekom unter allen Umständen für weitere Zahlungen der Hauptarbeitgeber bleiben soll, besteht die Möglichkeit, die bisherigen Lohnsteuermerkmale weiterzunutzen (Voraussetzung: Es wird kein neues Arbeitsverhältnis eingegangen).
In diesem Fall bitten wir Sie, formlos eine entsprechende Information unter Angabe Ihrer SAP-Personalnummer an den Kundenservice zu schicken.