Über den Kapitalkontenplan (KKP) werden die arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen durchgeführt.
Das Versorgungsguthaben bleibt erhalten bzw. wird ruhend gestellt, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind.
Ihre betriebliche Altersvorsorge wird auch bei einem Austritt aus dem Konzern erst bei Eintritt eines Versorgungsfalls (Rente/Invalidität/Tod) ausgezahlt.
Die wichtigsten Infos finden Sie im anliegenden FAQ.