Nachfragen zu laufenden Pfändungen von Rentenzahlungen oder Ihrem Gehalt beantworten Ihnen in erster Linie Gläubiger, ein Rechtsanwalt oder das zuständige Amtsgericht. Ihnen müssten dazu Unterlagen vorliegen.
Die Telekom führt die Pfändung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus.
Die Anzahl und Betragshöhe Ihrer Pfändungen sollten in Ihren Unterlagen aufgeführt sein.
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte den Service „Pfändungsanfrage für betriebliche Altersvorsorge und Gehalt stellen“.
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