Pfändungsanfrage für betriebliche Altersvorsorge und Gehalt stellen
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Nachfragen zu laufenden Pfändungen von Rentenzahlungen oder Ihrem Gehalt beantworten Ihnen in erster Linie Gläubiger, ein Rechtsanwalt oder das zuständige Amtsgericht. Ihnen müssten dazu Unterlagen vorliegen.
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Die Telekom führt die Pfändung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus.
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Die Anzahl und Betragshöhe Ihrer Pfändungen sollten in Ihren Unterlagen aufgeführt sein.
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Für weitere Fragen nutzen Sie bitte den Service „Pfändungsanfrage für betriebliche Altersvorsorge und Gehalt stellen“.