Der Gesetzgeber hat einen einseitigen Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit nur eingeräumt, wenn dies
- wegen der Geburt eines weiteren Kindes (welche häufig eine veränderte Planung der Elternzeit notwendig macht) oder
- wegen eines besonderen Härtefalls (zum Beispiel schwere Krankheit, Schwerbehinderung, Tod eines Elternteils oder Kindes, erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Eltern nach Antragstellung)
erforderlich wird. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Sofern diese genannten Gründe nicht vorliegen, ist die Zustimmung des Arbeitgebers zwingend notwendig.
Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen
Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger werden, können die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt) auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden. Das heißt zu diesem Zeitpunkt (sechs Wochen vor der Entbindung) kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden. In diesen Fällen wird die Gehaltszahlung für die Dauer des Mutterschutzes wieder aufgenommen und in dieser Zeit der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt.
Eine Beendigung der Elternzeit ist der Deutschen Telekom Services Europe (DTSE) unbedingt rechtzeitig mitzuteilen und eine Bescheinigung über die erneute Schwangerschaft vorzulegen. Den Service-Button zur Anzeige der Schwangerschaft finden Sie im Artikel Schwangerschaft melden. Teilen Sie bei dieser Anzeige auch mit, wenn Sie die Elternzeit für die Mutterschutzfrist vorzeitig beenden möchten. Alternativ können Sie dies auch per Email der DTSE mitteilen.
Wenn Sie nach der Mutterschutzfrist erneut Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, ist ein neuer Elternzeitantrag zu stellen. Das Formular zum Elternzeitantrag finden Sie im Artikel Elternzeit beantragen.
Verlängerung der Elternzeit
Eine Verlängerung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Sofern Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, ist daher durch Sie ein neuer Elternzeitantrag für den Verlängerungszeitraum zu stellen. Das Formular zum Elternzeitantrag finden Sie im Artikel Elternzeit beantragen.