Versorgungsleistung
Wenn der Versorgungsfall durch Alter, Tod oder Invalidität eintritt, kann die Versorgungsleistung geltend gemacht werden.
Altersleistung
Die Beantragung für die Altersleistung (bei Eintritt in die gesetzliche Rente) erfolgt online über das Benefit Portal. Im Vorfeld benötigen Sie einen Internetzugang, den Sie ggf. schon während Ihrer aktiven Beschäftigung im Benefit Portal eingerichtet haben.
Sollte dies nicht der Fall sein, erhalten Sie die Zugangsdaten unter folgender E-Mail: telekom-kkp@wtco.com. Das Benefit Portal erreichen Sie über diesen Link.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Versorgungsguthaben als Altersleistung in Raten (bis zu 15 jährliche Raten sind möglich), als Einmalkapital oder ggf. als Rente auszahlen zu lassen. Die für Sie persönlich in Betracht kommenden Auszahlungsvarianten erfahren Sie im Rahmen des Beantragungsprozesses.
Die Auszahlung als Einmalkapital oder Rate erfolgt jeweils am 16. Januar des Folgejahres, die Auszahlung als Rente ab dem 16. des Folgemonats - sofern alle Unterlagen rechtzeitig eingegangen sind.
Risikoleistung
Die Beantragung der Risikoleistung (bei Invalidität oder Tod) sowie sonstiger Ansprüche erfolgt per E-Mail an HR-DTSE@telekom.de.
Die Höhe der Risikoleistung ist dienstzeitunabhängig und entspricht dem bei Eintritt des Versorgungsfalles zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in vereinbarten Jahreszielgehalt und wird bei Ausscheiden aus dem Konzern quotiert. Für besondere Besitzstandsgruppen (u.a. VAP Besitzstand I) kommt weiterhin die Altregelung, die bis zum 30. September 2021 galt, zur Anwendung. Dem nach ist die Risikoleistung dienstzeitabhängig und entspricht dem bei Eintritt des Versorgungsfalls erreichten Stand des KKP-Versorgungsguthabens
Es wird nur eine Versorgungsleistung gewährt (Versorgungsguthaben für das Alter oder die Risikoleistung). Eine Ausnahme besteht nur bei tariflich Beschäftigten mit befristeter Erwerbsminderungsrente bei Wiedereintritt ins Unternehmen. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in einem Betrag als sogenanntes Einmalkapital.
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Kapitalkontenplans sind in vollem Umfang steuer- und sozialabgabenpflichtig. Bei der genauen, auf Ihre individuelle persönliche Situation abgestimmten steuerlichen Betrachtung hilft Ihnen Ihr Steuerberater. Bei Fragen zur Sozialversicherungspflicht wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.