Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen zur Beantragung von Elternzeit. Dabei ist unter dem Begriff „Arbeitgeber“ für Beamtinnen und Beamten der Dienstherr zu verstehen. Die Regelungen zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte entsprechen denen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Anspruch auf Elternzeit haben Eltern,
- die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
- mit dem Kind in einem Haushalt leben und
- es selbst betreuen und erziehen.
Mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils ist außerdem Elternzeit möglich für ein Kind des Ehegatten oder der Ehegattin, des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin.
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht insgesamt höchstens für einen Zeitraum von 36 Monaten ab der Geburt des Kindes. Teile dieses Anspruchs können zwischen dem dritten und bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes abgewickelt werden. Gegebenenfalls ist hier eine Zustimmung des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Während der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung ruhen die Hauptpflichten des Beschäftigungsverhältnisses, dieses selbst bleibt aber bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit tritt das Beschäftigungsverhältnis wieder in vollem Umfang mit den im Arbeitsvertrag vereinbarten Konditionen in Kraft. In den meisten Gesellschaften existieren unternehmensspezifische Regelungen oder arbeitgeberseitige Empfehlungen beziehungsweise Zusagen, die die Rückkehr von Beschäftigten aus der Elternzeit auf ihren ursprünglichen Arbeitsplatz vorsehen, auch wenn es keinen entsprechenden gesetzlichen Anspruch gibt.
Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit ist
- für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und
- für Beamtinnen und Beamten des Bundes in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) geregelt.
Netzwerk Stay in ContacT
Mit dem Netzwerk „Stay in ContacT“ möchte Ihnen die Deutsche Telekom die Möglichkeit geben, während Ihrer Elternzeit mit dem Unternehmen und Ihren Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu bleiben.
Das macht Ihnen den Wiedereinstieg leichter und Sie bleiben auf dem Laufenden, was sich bei der Telekom tut.