Nicht angemeldet
Dieses Modell ergänzt die staatlich geförderte Entgelt-Umwandlung über den Telekom-Pensionsfonds, die beitragsmäßig begrenzt ist.
Sie sind als im Ausland lebende*r Rentner*in verpflichtet, jährlich eine amtlich ausgefüllte Lebensbescheinigung im Original vorzulegen, damit weiterhin die Anspruchsberechtigung auf die betriebliche Altersversorgung geprüft und Überzahlungen vermieden werden können.