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Elternzeit zurückkehren

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie werden rechtzeitig vor dem Ende Ihrer Elternzeit vom HR-Team angeschrieben und auf das anstehende Ende der Elternzeit und Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Rückkehr hingewiesen.

  • Zum Beispiel kann das eine Rückkehr in Teilzeit oder eine Rückkehr zur ursprünglichen Wochenarbeitszeit sein.

  • In der Regel erhalten Sie diese Information drei bis vier Monate vor Ende der Elternzeit.

  • Wenn Sie eine Rückkehr aus der Elternzeit wünschen, füllen Sie bitte den Fragebogen für den Wiedereinstieg aus und senden ihn per Post an den HR-Bereich.

Auf einen Blick

  • Bedingung

    Sie möchten aus Ihrer Elternzeit zurückkehren

  • Start

    Sie nutzen hierfür den Fragebogen für den Wiedereinstieg

  • Beteiligte

    Sie und Ihre Führungskraft

So geht’s

  1. Informieren
  2. Starten
  3. Absenden
Informieren

Sie werden über das Ende der Elternzeit informiert

In der Regel erhalten Sie drei bis vier Monate vor Ende der Elternzeit eine Information über das anstehende Ende der Elternzeit.

Starten

Sie befüllen den Fragebogen für den Wiedereinstieg

Bitte öffnen Sie den Fragebogen für den Wiedereinstieg für zurückkehrende Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen und befüllen Sie alle für Sie relevanten Felder.

Absenden

Sie drucken den Fragebogen aus und senden ihn ab

Bitte drucken Sie den ausgefüllten Fragebogen aus und versenden Sie es per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse.

Weitere Details

Um eine Arbeitszeitänderung handelt es sich, wenn Sie einen Wechsel von Voll- in Teilzeit wünschen, eine Verlängerung der bestehenden Teilzeit anstreben, einen Wechsel in Ihre ursprüngliche Wochenarbeitszeit oder eine Rückkehr in Vollzeit beantragen möchten.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch an den HR-Kundenservice unter +49 800 330 5600 von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 16 Uhr. Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter +49 6151 58 19738.

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Zuletzt überprüft am 14.04.2022

Dokumente

  • Fragebogen für den Wiedereinstieg
  • Antrag Teilzeitbeschäftigung für Arbeitnehmer*innen
  • Antrag auf Teilzeitbeschäftigung für Beamt*innen

Links

  • Fragen zur Rückkehr
  • Urlaub ohne Entgelt / Bezüge
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