Der Elternzuschlag wird von dem jeweiligen Träger der Betriebskita im Auftrag der Deutschen Telekom eingezogen.
Die Zahlung des Zuschlags ist in der über die Kindertagesstätten der Deutschen Telekom (Anlagen 3,7,9 und 12) verankert.
Die Zahlungspflicht endet mit der Beendigung des Betreuungsvertrages.