Der betriebliche Kita-Beitrag wird von dem jeweiligen Träger der Betriebskita im Auftrag der Deutschen Telekom eingezogen.
Die Zahlung des Zuschlags ist in der über die Kindertagesstätten der Deutschen Telekom (Anlagen 3, 7, 9 und 12) verankert.
Die Zahlungspflicht endet mit der Beendigung des Betreuungsvertrages.