Das Modell kombiniert zwei Treuhandebenen:
1. Verwaltungstreuhand
Die Gesellschaft überträgt Vermögen auf den Vermögenstreuhänder, der das Vermögen nach den Vorlagen eines Anlageausschusses anlegt. Das Vermögen wird vom Vermögenstreuhänder sowohl für die Gesellschaft als auch für die Beschäftigten (vertreten durch den Sicherungstreuhänder) gehalten.
2. Sicherungstreuhand
Die treuhänderischen Regelungen zur Vermögensübertragung begründen eine doppelseitige Treuhand für den Sicherungsfall (Insolvenz). Im Sicherungsfall erlöschen die Weisungsbefugnis des Anlageausschusses und die Rechte der Gesellschaft – das Vermögen steht dann ausschließlich den Beschäftigten zur Verfügung.