a-z
Personal-Portal
  • Personalservices für Ehemalige und Rückkehrer
Wonach suchen Sie?
  • Gast
  • Menü anzeigen ausblenden
  • Abwesenheit
    • Elternzeit
      • Elternzeit beantragen
      • Elternzeit verlängern & beenden
      • Zurückkehren
      • Elternzeit für Väter
      • Elternzeit & Sozialversicherungsrecht
    • Erwerbsunfähigkeit
    • Urlaub ohne Entgelt / Bezüge
  • Altersvorsorge
    • Deferred Compensation
    • Kapitalkontenplan
      • Auszahlen
    • Rente im Ausland
      • Sterbefall
    • Telekom-Pensionsfonds
  • Gehalt & Vertrag
    • Arbeitszeugnis
    • Kfz-Bescheinigung
    • Gehalt & Auszahlung
      • Bezügemitteilung
      • Zahlung aus aktivem Arbeitsverhältnis
      • Lohnartenfinder
    • Lohnsteuer
      • Lohnsteuermerkmale für nachgelagerte Zahlungen
    • Nebentätigkeit
    • Personalverkauf
    • Pfändungsanfrage
      • Pfändungsanfrage betriebliche Altersvorsorge & Gehalt
      • Pfändungsanfrage Telekom-Pensionsfonds
  • Meine Daten
    • Bankverbindung
    • Hinterlegung Betreuer*in
    • Namensänderung

Nicht angemeldet

  • Anmelden

Abwesenheit

  • Elternzeit
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Urlaub ohne Entgelt / Bezüge

Volle Erwerbsunfähigkeit Arbeitsverhältnis beenden oder ruhend stellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihnen wurde eine volle, gesetzliche Erwerbsminderungsrente gewährt.

  • Sie sind dazu verpflichtet, den Rentenbescheid Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Führungskraft in Kopie vorzulegen.

  • Ihre Führungskraft startet für Sie den Auftrag „Volle Erwerbsunfähigkeit“ mit dem Rentenbescheid in Kopie als Anhang, um Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden bzw. ruhend zu stellen. 

Auf einen Blick

  • Bedingung

    Ihnen liegt der Rentenbescheid auf volle Erwerbsminderungsrente vor

  • Start

    Auftragsstart erfolgt durch die Führungskraft

  • Beteiligte

    Sie, Ihre Führungskraft, HR

So geht’s

  1. Start
  2. Kontakt
  3. Arbeitsverhältnis
  4. Rückmeldung
Start

Sie legen Ihren Rentenbescheid vor

Bitte legen Sie Ihren Rentenbescheid auf volle, gesetzliche Erwerbsminderungsrente Ihrer Führungskraft vor. Diese startet daraufhin den Auftrag „Volle Erwerbsunfähigkeit" mit Ihrem Rentenbescheid im Anhang.

Kontakt

Ihre Führungskraft nimmt mit Ihnen Kontakt auf

Nach Auftragsstart und der Prüfung durch HR kommt Ihre Führungskraft mit weiteren To-Dos auf Sie zu.

Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird geändert

Im Falle einer vollen, unbefristeten Erwerbsunfähigkeit, endet das Arbeitsverhältnis automatisch.

Bei einer vollen, aber befristeten Erwerbsunfähigkeit ruht das Arbeitsverhältnis vorerst und wird nach Ende der Befristung automatisch wieder aktiviert, wenn die Frist nicht verlängert wird. Bei einer Fristverlängerung legen Sie den Rentenbescheid bitte umgehend Ihrer Führungskraft vor.

Rückmeldung

Sie werden per Post informiert

Sie werden per Post über die Ruhendstellung (befristete Erwerbsunfähigkeit) bzw. Beendigung (unbefristete Erwerbsunfähigkeit) des Arbeitsverhältnisses informiert.

Weitere Details

Volle, befristete Erwerbsunfähigkeit

Bitte beachten Sie, dass im Fall einer befristeten, vollen Erwerbsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis nicht endet, sondern lediglich ruht. 

Legen Sie keine Verlängerung des befristeten Rentenbescheids vor, endet die Erwerbsunfähigkeit fristgemäß und das Arbeitsverhältnis wird automatisch aktiv. Alle gegenseitigen Rechte und Pflichten, z. B. Anwesenheits- und Meldepflicht werden unmittelbar wieder aufgenommen.

Ausnahmen: Verlängerung der befristeten Erwerbsunfähigkeit, Auflösungsvertrag, Kündigung.

Volle, unbefristete Erwerbsunfähigkeit

Bei voller, unbefristeter Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit endet das Arbeitsverhältnis gemäß Manteltarifvertrag § 25, Absatz 9.

Etwaige Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung werden automatisch vom HR-Bereich geprüft und eventuell erforderliche Informationen und Dokumente abgefordert. 

Teilweise Erwerbsunfähigkeit

Gesetzliche Rentenbescheide für eine teilweise Erwerbsunfähigkeit unterliegen anderen Regelungen und werden in diesem Artikel nicht berücksichtigt.

Diskutieren Feedback Hilfe
Zuletzt überprüft am 11.01.2023
  • Sie befinden sich hier:
  • Personalservices für Ehemalige und Rückkehrer
  • Abwesenheit
  • Erwerbsunfähigkeit
nach oben

© Deutsche Telekom 2023

  • FAQ
  • Hilfe
  • Impressum
  • Datenschutz
Kontakt

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema?

Frage an den Kundenservice

Frage an den Kundenservice stellen

Technische Störung melden

Technische Störung
Technische Störung melden
Technische Störung