FAQ-TodEinesMitarbeiters
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir helfen Ihnen und geben Antworten! In der untenstehenden Liste finden Sie häufig gestellte Fragen samt den dazugehörigen Antworten.
Allgemeines zum Tod eines Mitarbeiters oder Rentners
Wie kann der Sterbefall gemeldet werden?
Für Mitarbeiter mit laufendem Beschäftigungsverhältnis, über die Führungskraft des Verstorbenen, wenn diese (Kontakt) bekannt ist,
Über die Serviceline des HR Kundenservice unter Tel. 0800 330 5600,
Über das hier im Portal hinterlegte Melde-/Anforderungsformular können Sie den Sterbefall eines ehemaligen Mitarbeiters der Deutschen Telekom mitteilen.
Wer kann die bestehenden Ansprüche des Verstorbenen gegenüber der Deutsche Telekom geltend machen?
- Sterbegeld:
Erhalten je nach Manteltarifvertrages (MTV) der entsprechenden Konzerngesellschaft der überlebende Ehegatte oder die Kinder ggf. nur unterhaltsberechtigte Kinder (bis zum 27 Lebensjahr, mit Kindergeldnachweis).
- (Kosten)Sterbegeld:
Personen, die nachweislich überwiegend die Bestattungskosten getragen haben, wird das Sterbegeld nur auf Antrag und nur bis zur Höhe der entstandenen Aufwendungen – jedoch nicht über das Sterbegeld hinaus - gezahlt.
Wie wird der Anspruch auf Sterbegeld geltend gemacht?
Wann besteht ein Anspruch auf die Zahlung von Sterbegeld an die Hinterbliebenen?
Sterbegeld wird nur gezahlt, wenn der Verstorbene im Sterbemonat einen Vergütungsanspruch hatte. Das Sterbegeld wird jedoch gezahlt, wenn im Sterbemonat kein Anspruch auf Krankenvergütung bzw. Zuschuss zum Krankengeld wegen Fristablauf nach § 21 Absätze 5 und 6 bestanden hat, aber Krankengeld bei bestehendem Arbeitsverhältnis gezahlt oder Mutterschaftsgeld nach § 19 Mutterschutzgesetz bezogen wurde.
Wann wird den Hinterbliebenen das Sterbegeld ausgezahlt?
Sterbegeld:
Nach Rücklauf des vollständig ausgefüllten Datenerhebungsblattes an Hinterbliebene sowie der Sterbeurkunde, ca. 2 bis 6 Wochen zum nächstmöglichen Auszahlungstermin. I.d.R. immer der 16te eines Kalendermonats zum regulären Zahllauf der Entgeltabrechnung.
(Kosten)Sterbegeld:
Wie oben zzgl. einem formlosen schriftlichen Antrag auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten und Einreichung/Überlassung der Originalrechnungen. Der Rechnungsempfänger und Antragsteller muss dieselbe Person sein.
Welche Kosten können über das Sterbegeld erstattet werden?
Erstattungsfähig sind alle Aufwendungen, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod des Mitarbeiters und seiner Beisetzung entstanden sind.
Inbegriffen sind z.B.: entstandene Kosten für das Bestattungsinstitut, der Beisetzung, der Verbrennung, Gebühren für notwendige Urkunden, dem Blumenschmuck, Kosten für Bewirtung „Leichenschmaus“, Fahrmehrkosten mit Tankbeleg, Gebühren der Gemeinde, Übernachtungskosten.
Nicht mit inbegriffen sind z.B.: Kleidung für die Trauerfeier, Anmietung/Pacht der Grabstätte, Instandhaltungskosten „z.B. der Grabpflege“, sowie Erstattung der Auslagen für die Beantragung des Erbscheins oder Beglaubigung und Eröffnung des Testaments.
Was passiert, wenn keine Ansprüche vorhanden sind?
Hierbei muss zunächst bei den Ansprüchen unterschieden werden, ob es sich dabei um die Sterbegeldzahlung oder den sogenannten nachgelagerten Zahlungen (Zeitkonten) im Rahmen des Erbrechts handelt.
Ob ein Anspruch auf Sterbegeld / Kostensterbegeld besteht, erfährt der Hinterbliebene durch ein Anschreiben seitens des HR Bereiches (Compensation Payment Employees (CPE))
Wann ist die Abgeltung des vorhandenen ATZ Wertguthaben/ Zeitkonten des Verstorbenen möglich?
Wohin müssen Erbschein und/oder Testament nach Erhalt gesendet werden?
Wie hoch ist das Sterbe bzw. Kostensterbegeld?
Für tarifliche Arbeitnehmer (AN) wird als Sterbegeld gezahlt für die auf den Sterbetag folgenden restlichen Kalendertage des Sterbemonats das restliche Monatsentgelt des Verstorbenen sowie das Zweifache des für den Sterbemonat zustehenden Monatsentgelts.
Für außertarifliche Arbeitnehmer (AT-AN) wird als Sterbegeld gezahlt für die auf den Sterbetag folgenden restlichen Kalendertage des Sterbemonats das restliche Monatsentgelt des Verstorbenen sowie das Dreifache des für den Sterbemonat zustehenden Monatsentgelts (Regelungen gem. KBV AT)
Was ist eine private Sterbegeldversicherung?
Hierbei handelt es sich in der Regel um eine private Sterbegeldversicherung, welche der Mitarbeiter für Beerdigungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgeschlossen hat. Ansprüche aus diesem Versicherungsverhältnis können nur auf privatrechtlicher Basis von den Hinterbliebenen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft mit der Versicherungspolice geltend gemacht werden.
Was ist eine Sterbegeldversicherung im Rahmen der betrieblichen Gruppenunfallversicherung?
Was sind nachgelagerte Zahlungen (an Erben)?
Entstandene Ansprüche des verstorbenen Arbeitnehmers die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben haben (wie z.B. Zeitguthaben: noch nicht abgerechnete Zuschläge, Arbeitszeitkonten, EZA, Langzeitkonten, Lebensarbeitszeitkonto, Wertguthaben aus Altersteilzeit (ATZ) sowie nicht in Anspruch genommene Erholungs-/Schwerbehinderung Urlaubsansprüche nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, Ansprüche aus Auflösungsverträgen bzw. ATZ Verträgen die arbeitsrechtlich vereinbart, vererbbar und noch nicht ausgezahlt wurden.
An wen werden Ansprüche bei einer Erbengemeinschaft ausgezahlt?
Bei mehreren für die Leistung berechtigten Personen kann der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung an nur einen der Anspruchsberechtigten zahlen. In der Regel an den Erben, der zuerst mit einem Erbschein bzw. einem eröffneten und beglaubigten Testament die Ansprüche geltend macht. Weitere Erbberechtigte erhalten Ihre Anteile von der Person, an die der Betrag ausgezahlt wurde. Bei Unklarheiten untereinander, müssen die Beteiligten Parteien die Ansprüche gegenseitig auf dem Zivilrechtlichen weg regeln.