FAQ-Allgemeine Fragen von ehemaligen Mitarbeitern
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir helfen Ihnen und geben Antworten! In der untenstehenden Liste finden Sie häufig gestellte Fragen samt den dazugehörigen Antworten.
Allgemeines zu Nebentätigkeiten
Was ist eine Nebentätigkeit?
Unter Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, bei der außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird. Diese kann jedoch nicht bei der Gesellschaft sein, bei der Sie auch Ihr Hauptarbeitsverhältnis ausüben. Die Nebentätigkeit kann selbstständig oder nichtselbstständig sein. Auch unentgeltliche Tätigkeiten gehören zu Nebentätigkeiten.
Ich möchte eine Nebentätigkeit ausüben, wie gehe ich dafür vor?
Die Anzeige- und Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten ist in den Tarifverträgen bzw. den Arbeitsverträgen geregelt. Für aktive und zugewiesene Beamte gelten die Paragraphen 97 bis 105 des Bundesbeamtengesetzes. Arbeitnehmer sowie beurlaubte und in sich beurlaubte Beamtinnen und Beamte beantragen eine Nebentätigkeit mit demselben Formular „Antrag Genehmigung/Anzeige Wegfall Nebentätigkeit AN/ISB/AT“ im MyPortal. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtgrundlagen für tarifliche und außertarifliche Beschäftigte, Beamte und Executives stark voneinander unterscheiden.
Ich möchte eine rechtsanwaltliche Nebentätigkeit ausüben, was ist dafür zu beachten?
Welche Nebentätigkeiten benötigen keine Genehmigung?
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich: bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die unentgeltlich und ausschließlich in der Freizeit ausgeübt werden, bei (internen) Nebentätigkeiten, die durch den Arbeitgeber/ Vorgesetzten veranlasst werden (z. B. Ausübung eines Aufsichtsratsmandats). Gleichwohl können auch solche Tätigkeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitspflichten im (Haupt-) Arbeitsverhältnis führen und arbeitsrechtlich relevant sein. Es ist in diesem Zusammenhang auch die Konzernrichtlinie zur Ausübung politischer Mandate zu beachten.
Ich habe meine Nebentätigkeit beendet, wie gehe ich nun vor?
Sie wollen angeben, dass Sie eine Nebentätigkeit nicht mehr ausüben? Mitarbeiter im laufenden Beschäftigungsverhältnis können dies mit dem Formular "Antrag Genehmigung/Anzeige Wegfall Nebentätigkeit AN/ISB/AT" im MyPortal tun.
Mitarbeiter ohne laufendes Beschäftigungsverhältnis können dies auf dem Personalservice Portal im Bereich "Nebentätigkeiten" tun.
Fragen zu laufenden Pfändungen
Wie erhalte ich Auskunft zu der Anzahl und Betragshöhe der Pfändung meiner Rentenzahlung?
Die Anzahl und Betragshöhe Ihrer Pfändung/en sollten in Ihren Unterlagen aufgeführt sein. Für weitere Fragen benutzen Sie bitte das Anfrageformular für Pfändungen hier auf dem Portal:
An wen muss ich mich mit einer Nachfrage zu laufenden Pfändung/en meiner Rentenzahlung wenden?
Rund ums Zeugnis
Habe ich als Arbeitnehmer (tarifliche /außertarifliche Arbeitnehmer, Leitende Angestellte, beurlaubte / insichbeurlaubte Beamte) Anspruch auf ein Endzeugnis?
Hat ein Beamter Anspruch auf ein Dienstzeugnis-/Zwischenzeugnis?
Wann habe ich ein Anspruch auf ein Zeugnis?
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf die Leistungen und das Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifizierte Zeugnis) erstrecken.
Ausschlussfristen der Manteltarifverträge:
Nach den Regelungen der Manteltarifverträge müssen Arbeitnehmer ihre Ansprüche spätestens 3 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich geltend gemacht haben.
Praktikanten /Master Studenten
Freiwillige Praktikanten und Master Studenten (Steinbeis-Hochschule) haben Anspruch auf ein Endzeugnis. Die Beantragung erfolgt über die ehemalige Führungskraft und wird direkt über das System MyPortal gesteuert.